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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Allfolia Hannover

1. Allgemeines

Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die nachstehenden Bedingungen an, auch für alle zukünftigen Aufträge. Abweichende Bedingungen oder Gegenbestätigungen haben keine Gültigkeit. Abweichende Abmachungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt sind und dann nur für das Geschäft, für welches sie vereinbart sind.

2. Angebote

Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend, es sei denn, sie seien ausdrücklich als Festangebote bezeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch die Schriftform zustande. An den Auftrag ist der Auftraggeber zwei Wochen ab Auftragserteilung gebunden. Der Vertrag ist geschlossen, sofern wir diesen nicht innerhalb dieser Frist abgelehnt haben.

3. Preise

Es gelten die angebotenen Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung vorbehaltlich etwaiger Preisänderungen. Sämtliche Preise verstehen sich ab unserem Betrieb.

4. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar zu den auf den Rechnungen vermerkten Zahlungsbedingungen. Schecks und Wechsel werden nur nach Vereinbarung und dann auch nur erfüllungsfalber und unter den Voraussetzungen ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Firma Allfolia Hannover berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Kunde trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Ist der Kunde mit einer Zahlung im Verzug, hat er seine Zahlungen eingestellt, werden Tatsachen bekannt, die eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kunden vermuten lassen oder ändern sich die rechtlichen Verhältnisse, so haben wir das Recht, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, von laufenden Verträgen ohne Fristsetzung ganz oder teilweise zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

5. Lieferbedingungen

Der Kunde hat das Auto zum Firmenstandort zu bringen und anschließend nach Terminvereinbarung wieder abzuholen. Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, unvorhersehbare Umstände sowie von uns nicht zu vertretendes Ausbleiben von Vorlieferanten zu lieferndes Material, entbinden uns bis zur Beseitigung des Zustandes von der Einhaltung zugesagter Lieferfristen. Verzögert sich in einem solchen Fall die Leistung unzumutbar, sind wir ebenso berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten.

6. Mängelrüge

Sichtbare Mängel hat der Kunde sofort nach Erkennen des Mangels zu rügen. Spätere Mängel werden nicht berücksichtigt. Wenn Mängel von uns als berechtigt anerkannt werden, haften wir in der Weise, dass wir die Mängel nach unserer Wahl unentgeltlich beheben, Ersatz leisten durch Erneuerung oder Gutschrift des Wertes. Zur Hereinnahme der Ersatzlieferung ist der Auftraggeber verpflichtet. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Alle darüber hinaus gehenden Ansprüche sind ausgeschlossen, außer im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen.

7. Reparaturen

Bei Reparaturen werden die angefallenen Arbeitszeiten berechnet. Beschichtungen werden nach der Preisliste für Folienbeschichtungen abgerechnet. Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen.

8. Eigentumsvorbehalt

Die verarbeitete bzw. gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller sonstigen fälligen Forderungen aus dieser Geschäftsverbindung unser ausschließliches Eigentum. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt verarbeitete bzw. gelieferte Ware nur im ordentlichen Geschäftsbetrieb verwenden, wobei das Risiko der Beschädigung und des Untergangs der Ware in jedem Fall dem Kunden obliegt. Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr ist dem Kunden nur mit Zustimmung von uns gestattet. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung werden schon jetzt an uns abgetreten wir nehmen die Abtretung an. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet, uns alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen , die zur Geltenttmachung von Rechten gegenüber Dritten erforderlich sind. Im Falle des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware hat uns der Kunde sofort zu benachrichtigen und den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen. Für den Fall seines Zahlungsverzuges, der Zahlungseinstellung oder der Eröffnung des Gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahrens über sein Vermögen, gestattet uns der Kunde unwiderruflich die Vorbehaltsware sofort abzuholen und seine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem zwecks ungehindert zu betreten. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten.

9. Gewährleistungen

Sollten in der Gewährleistungspflicht Material oder sonstige Mangelerscheinungen auftreten, behalten wir uns das Recht nach unserer Wahl, unter Ausschuss weiterer Gewährleistungsansprüche oder Forderungen für Fahrzeugausfall wie auch Verdienstausfall des Abnehmers vor, Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Die Feststellung des Mangels muss innerhalb der Gewährleistungspflicht ab Auslieferung von der Firma erfolgen. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Kraft. Von der Gewährleistung sind ausgeschlossen: Schäden verursacht durch fehlerhaftes Aufbringen durch Fremde, sowie Schäden entstanden durch unsachgemäße Behandlung, falsche Handhabung oder unrechtmäßige Beeinflussung. Die Kosten der Ein- und Rücksendung, für Verpackung sowie etwaige Kosten für den Ein- und Ausbau unserer Erzeugnisse gehen zu Lasten des Kunden. Folgeschäden durch Versäumnis der Pflege gemäß Pflegeanweisung, Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung. Eventuelle Lackschäden nach dem Entfernen der Folie bei nachlackierten Fahrzeugen. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.

10. Datenschutz

Die Firma Allfolia Hannover ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbedingungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

11. Gerichtstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Langenhagen ist auch Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, soweit beide Vertragsparteien Vollkaufleute sind.

12. Salvatoresche Klausel

Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden, wird davon die Gültigkeit des sonstigen Inhalts der Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bedingung ist der gesetzlichen Regelung anzupassen.